Was muss der Arzt können?
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Der Plastische und Ästhetische Chirurg ist ein anerkannter Facharzt mit einer Weiterbildungszeit von mindestens sechs Jahren und dementsprechenden Prüfungen. Die Weiterbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie beginnt nach dem Abschluss des Studiums der Humanmedizin mit dem Erhalt der Approbation als Arzt. In der Weiterbildungsphase muss der Arzt ca. 600 Operationen selbstständig unter Anleitung eines erfahrenen Plastischen Chirurgen durchführen. Nach diesen praktischen Erfahrungen und theoretischen Weiterbildungen muss der Arzt die Facharztprüfung an der jeweiligen Landesärztekammer ablegen. Erst dann erhält der Arzt offiziell den Titel "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie". Diese Facharztbezeichnung gibt dem Patienten die Sicherheit, dass der Arzt auch für die Krankheitsbilder auf dem Gebiet der Plastischen Chirurgie ausgebildet wurde.
Es bleibt anzumerken, dass allein der Titel "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" geschützt ist. Andere Bezeichnungen wie "Kosmetischer Chirurg", "Schönheitschirurg" oder "Ästhetischer Chirurg" sind keine geschützten Titel und können von jedem Arzt geführt werden, sagen allerdings nichts über ihre Aus- bzw. Weiterbildung aus.
Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC)
Das DGPRÄC Gütesiegel:
Die DGPRÄC (vormals Vereinigung deutscher Plastischer Chirurgen, VDPC) hat sich der Herausforderung zum Qualitätsmanagement
in ihrem Fachgebiet gestellt und als ersten Schritt 1994 Weiterbildungsseminare
für Assistenten in der Weiterbildung zum Facharzt für Plastische
Chirurgie angeboten. Die Vereinigung fordert von den Assistenten während
ihrer sechsjährigen Ausbildungszeit eine Teilnahme an mindestens
18 Seminaren, bevor sie zur Facharztprüfung zugelassen werden.
Somit ist über die Vorgaben der Ärztekammer und ihrer Facharztprüfung
hinaus durch die VDPC-Weiterbildungsseminare ein weiteres internes
Qualitätskriterium geschaffen worden.
Neben diesem Ausbildungsprogramm hat die DGPRÄC (ehemals VDPC) ein "Ärztliches
Fortbildungsprogramm" für die schon ausgebildeten Fachärzte
entworfen, um das Wissen, die Fertigkeiten und die beruflichen Leistungen
aufrecht zu erhalten. Über einen Zeitraum von drei Jahren muss
eine bestimmte Anzahl von Seminaren, Kongressen und Operationskursen
etc. besucht werden. Die jeweiligen Veranstaltungen werden entsprechend
ihrer Wertigkeit mit einer definierten Anzahl von Punkten belegt, die
nach drei Jahren zu einer vorgegebenen Mindestsumme zusammengezählt
werden. Erfüllt ein Mitglied der DGPRÄC diese Auflagen nicht, kann
es zum Ausschluß aus der Vereinigung kommen.
Durch dieses Aus- und Weiterbildungsprogramm wird eine Qualifizierung
der Mitglieder der Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen auf
breiter Basis erreicht. Neuere wissenschaftliche wie auch klinische
Entwicklungen können von den Mitgliedern entsprechend schnell zum
Wohle der Patienten umgesetzt werden.
